Allgemeine Geschäftsbedingungen 24.5.18
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen der Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs nicht an, es sei denn, sie hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt. Im unternehmerischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäftsverbindungen mit dem Käufer, ohne dass es hierzu jeweils eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.
2. Vertragsschluss
Mit der Bestellung der Ware durch den Käufer kommt der Vertrag aufgrund der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preislisten der Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs zustande.
Die Bestellung kann persönlich, per E-Mail oder per Anruf erfolgen.
3. Preise
Es gelten die Preise nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten der Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs. Die Berechnung erfolgt in Euro, jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Verpackungskosten zuzüglich der Versandkosten. Etwa anfallende Zoll- und sonstige Gebühren trägt der Käufer. Der Mindestbestellpreis beträgt 100,00 €.
4. Versendung
Im Falle der Versendung der Ware liegt die Wahl des Beförderungsunternehmens allein im Ermessen der Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs. Die Versendung erfolgt grundsätzlich per Paketpost; der Versand erfolgt im Auftrag und auf eigene Gefahr des Bestellers. Eine Auslieferung als Wert- oder Expresspaket ist nicht möglich. Die Versendung an Großabnehmer auf Europaletten erfolgt durch ein Transportunternehmen.
Die Kosten des Transports trägt der Käufer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Lieferfristen – Teillieferung
Für die Lieferung gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, keine Lieferfristen. An einseitig durch den Käufer gesetzte Fristen ist die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs nicht gebunden.
Die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs ist – soweit dem Käufer zumutbar – zur Teillieferung berechtigt.
6. Gefahrübergang
Im unternehmerischen Verkehr geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs der Ware mit deren Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
7. Abnahme
Der Käufer hat die Ware bei Übergabe durch das Transportunternehmen abzunehmen. Kann die Ware aus Gründen, die von der Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs nicht zu vertreten sind, durch das Transportunternehmen nicht an der angegebenen Lieferadresse übergeben werden oder verweigert der Käufer bzw. Empfänger die Abnahme, ist die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs berechtigt, dem Käufer den vollständigen Kaufpreis zu berechnen. Die Kosten der Rücksendung und andere durch die Nichtabnahme entstehende Kosten trägt der Käufer. Dem Käufer steht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß §§ 355, 356 BGB zu, da die Ware schnell verderben kann (§ 312 d Abs. 4 Ziff. 1 BGB).
8. Zahlung
Die Zahlung kann bei Bestellungen per Vorkasse, über PayPal oder per Nachnahme erfolgen.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge zu zahlen. Bei Zahlung nach Rechnungslegung hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht fristgemäß nach, behält sich Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs vor, die Forderung nach der ersten Mahnung an ein Inkassounternehmen (z.B.: Creditreform) zur Einziehung zu übergeben.
Die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs ist berechtigt, etwaige Mahn- und Inkassokosten, Kosten von Rückbelastungen oder sonstige Kosten einer nicht ordnungsgemäßen Zahlung dem Käufer in Rechnung zu stellen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs.
10. Transportschäden – Mängel
Die Ware ist bei der Übergabe durch das Transportunternehmen durch den Käufer zu prüfen. Sichtbare Transportschäden sind durch das Transportunternehmen schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel der Ware sind der Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen ( Posteingangsstempel) nach deren Sichtbar werden schriftlich oder per Fax anzuzeigen und die Ware an die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs zur Prüfung zurückzusenden. Die Prüfung der zurückgesandten Ware auf das Vorliegen von Mängeln oder Fehlern obliegt den durch die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs mit der Prüfung Beauftragten.
11. Haftung
Die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs haftet auf Schadensersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs bei Vertragsschluss aufgrund von für die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs erkennbaren Umständen als mögliche Folge hätte voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Aufrechnung – Abtretung
Der Käufer kann gegen Forderungen der Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs ist nur nach deren vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht nicht. § 354 a HGB bleibt unberührt.
13. Geltendes Recht – Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen zwischen der Pâtisserie Boulangerie Aux Plaisirs und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im unternehmerischen Verkehr ist Berlin Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen.
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Berlin.